Die 3,5 Tonnen Grenze ist ein weit verbreitetes Thema in der Wohnmobilbranche. Mit der Einführung der Fahrerlaubnis Klasse B, dürfen Fahrer nur noch Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht fahren. Die Führerscheinklasse B wurde in Deutschland ab dem 1. Januar 1999 eingeführt und löste die Klasse 3 ab. Für jedes Fahrzeug das über die 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtgewicht hinausgeht braucht man mit dem Führerschein Klasse B eine gesonderte Fahrerlaubnis. Viele Wohnmobile liegen sehr nahe an der 3,5 Tonnen Grenze und können mit Gepäck und Mitfahrern schnell überschritten werden. Daher ist es oft ratsam, den Führerschein erweitern zu lassen, damit man ein aufgelastetes Wohnmobil mit mehr Tonnen fahren kann – dann hat man auch keine Probleme mehr beim Beladen.
Folgende Länderspezifischen Vorgaben sind zu beachten:
Reisemobil unter 3,5 t | Reisemobil über 3,5 t | |
Deutschland | ||
Mautgebühren | Keine | Keine |
Höchstgeschwindigkeit Außerorts | 100 km/h | 80 km/h |
Höchstgeschwindigkeit Autobahn | 130 km/h (Richtgeschwindigkeit) | 100 km/h |
Lkw Überholverbot | Nicht zutreffend | Zutreffend |
Hauptuntersuchung | 24 Monate (erstmalig 36 Monate) | 24 Monate (ab dem 7. Jahr jährlich) |
Österreich | ||
Mautgebühren | Vignette wie PKW | Go-Box |
Höchstgeschwindigkeiten Außerorts/Autobahn |
90 / 110 / 130 km/h | 70 / 70 / 80 km/h |
Schweiz | ||
Mautgebühren | Vignette wie PKW | Schwerlastabgabe |
Höchstgeschwindigkeiten Außerorts/Autobahn |
120 km/h | 100 km/h |