Disclaimer

Bitte beachten Sie: Die auf dieser Webseite angegebenen Preise sind inkl. 19% Mehrwertsteuer und gelten für Fahrzeuge mit Auftragseingang und Auslieferung ab dem 01.01.2021.

Alle Angaben ohne Gewähr! Alle Angaben auf dieser Webseite beziehen sich auf die hier aufgeführten Produkte und gelten nicht für andere Produkte der jeweiligen Marken. Die abgebildeten Modelle zeigen die Ausstattung für Deutschland. Sie enthalten zum Teil auch Sonderausstattungen und Zubehör, die nicht zum serienmäßigen Lieferumfang gehören. Alle Gewichtsangaben sind Werte mit einer Schwankungsbreite von +/– 5 Prozent. In verschiedenen Ländern sind aufgrund gesetzlicher Bestimmungen Abweichungen von den hier beschriebenen Modellvarianten und Ausstattungen möglich. Bitte informieren Sie sich über den genauen Umfang und das lieferbare Programm der modellspezifischen sowie der modellunabhängigen Ausstattung bei Ihrem Händler. Irrtümer und Änderungen von Konstruktion, Ausstattung und Sonderausstattung vorbehalten. Abbildungen können Sonderausstattungen enthalten, Panoramen und Abbildungen können Vorjahresmodelle zeigen.

Allgemeine Hinweise zur Gewichtssituation bei Reisemobilen

  • Sonderausstattung (Zusatzausrüstung) erhöht die Masse im fahrbereiten Zustand und verringert die Zuladung. Das Gewicht der Zusatzausrüstung ergibt sich aus unseren Prospektangaben oder kann bei Ihrem Händler/ Verkäufer erfragt werden
  • Die jeweils angegebene maximale zulässige Personenzahl ist gewichts- und achslastabhängig. Sie kann sich bei Einbau von Sonderausstattung (=Sonderausrüstung/Zusatzausrüstung) und Zubehör reduzieren, so dass zugunsten der Zulademöglichkeit einzelne Sitzplätze nicht nutzbar sind. Wenn alle Sitzplätze genutzt werden sollen, muss teilweise auf Zuladung verzichtet werden. Die technisch zulässige Gesamtmasse sowie die Achslasten dürfen nicht überschritten werden.
  • Die Zulademöglichkeit reduziert sich durch Einbau von Sonderausstattung (=Sonderausrüstung/Zusatzausrüstung) und Zubehör. Außerdem ist die Zulademöglichkeit nicht nur abhängig von der Masse im fahrbereiten Zustand, der tatsächlichen Fahrzeugmasse, dem Gewicht des Zubehörs und der technisch zulässigen Gesamtmasse, sondern auch von den jeweiligen Achslasten. Voraussetzung für die Ausschöpfung der fahrzeugtechnisch möglichen Zuladung ist eine entsprechende, achslastabhängige Lastverteilung.
  • Die Masse des in fahrbereitem Zustand gem. Art. 2.Ziff.4.a) VO (EU) 123072012 ist, sofern nichts Abweichendes geregelt ist, definiert als:
    • Masse des Fahrzeugs mit Standardausrüstung gem. Herstellerangaben (inkl. Bordwerkzeug)
    • + Kraftstofftank zu 90% gefüllt
    • + 75 kg (Masse des Fahrers)
    • + Alu-Flüssiggasflasche (11kg Füllmenge) zu 90% gefüllt (entspricht 18 kg Gesamtmasse)
    • + Frischwassertank zu 90% gefüllt (Fassungsvermögen des Frischwassertanks ist begrenzt auf 25 Liter Frischwasser im Fahrbetrieb, sofern technisch vorgesehen*)
    • + Frischwassererhitzer zu 90% gefüllt
    • = Masse in Fahrbereitem Zustand

Die technisch zulässige Gesamtmasse gem. Art. 2, Ziff.7 VO (EU) 1230/2012 ist definiert als: Die vom Hersteller angegebene Höchstmasse des Fahrzeugs in beladenem Zustand.

Die maximale Zulademöglichkeit im Sinne der Angaben ist definiert als: Technisch zulässige Gesamtmasse — Masse in fahrbereitem Zustand = Maximale Zulademöglichkeit

* Fassungsvermögen des Frischwassertanks i.S.d. Anh. V. Teil A, Ziff. 2.6 Fn. (h) VO (EU) 1230/2012 ist je nach Fahrzeugmodell durch Überlaufventil begrenzt auf 25 Liter (empfohlene Fahrbefüllung)